Aufgrund der aktuellen Corona-Arbeitsschutz VO sind wir als Ihr Arbeitgeber bis vorerst zum 30.06.2021 dazu verpflichtet, Ihnen ein unentgeltliches Testangebot zur wöchentlichen Untersuchung auf Corona (Covid-19) zu unterbreiten. Möchten Sie sich unentgeltlich auf eine Corona-Infektion hin testen lassen, bieten sich alternativ auch unentgeltliche kommunale Teststationen an.
Ungeachtet dessen, können Sie sich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wöchentlich einen unentgeltlichen Schnelltest / Selbsttest bei uns in Ihrer Niederlassung abholen. Mit unserem Angebot geht keine Verpflichtung zur Untersuchung für Sie einher. Sie können den Test nach Abholung selbst zu Hause durchführen.
Für Mitarbeiter die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben, bieten wir die unentgeltliche Testung sogar zweimal pro Woche an. Denjenigen Mitarbeitern, die von uns als Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, unterbreiten wir das unentgeltliche Testangebot ebenfalls zwei Mal pro Woche.
Sollten Sie Rückfragen hierzu haben, so zögern Sie bitte nicht uns telefonisch zu kontaktieren. Suchen Sie Ihre Niederlassung bitte nicht ohne vorherige Terminvereinbarung auf.