Ab dem 01.10.2020 steigen die maßgeblichen Stundenentgelte der Entgeltgruppen 1-9 des Tarifvertrags BAP/DGB im Tarifgebiet Ost. Die Stundenentgelte im Tarifgebiet West bleiben derweil unverändert.
Bereits im Jahr 2016 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Angleichung der Stundenentgelte für das gesamte Tarif- und Bundesgebiet geeinigt. Die vollumfängliche Angleichung tritt ab den 01.04.2021 in Kraft.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne in Ihrer euregio Niederlassung vor Ort.
Quelle BAP
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