
Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung – das klingt zunächst selbstverständlich. Doch wie genau funktioniert das sogenannte Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung?
Und wie sieht Equal Pay in der Praxis aus? Wann greift die Regelung, welche Leistungen gehören dazu und warum ist Transparenz so wichtig?
Wir erklären, was hinter dem Begriff steckt.
Was bedeutet Equal Pay?
Equal Pay bedeutet: Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung sollen grundsätzlich das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie vergleichbare Mitarbeitende im Einsatzunternehmen.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Dort ist der sogenannte Gleichstellungsgrundsatz geregelt. Dieser umfasst neben dem Arbeitsentgelt auch weitere wesentliche Arbeitsbedingungen.
Während Equal Pay die gleiche Bezahlung beschreibt, geht Equal Treatment darüber hinaus und betrifft die Gleichbehandlung bei weiteren Arbeitsbedingungen.
Dazu können unter anderem gehören:
- Arbeitszeit
- Urlaub
- vermögenswirksame Leistungen
- Verpflegungszuschüsse
- Zuschläge und Zulagen
- Sonder- und Entgeltfortzahlungen
Wann greift Equal Pay?
In der Arbeitnehmerüberlassung gelten häufig tarifliche Regelungen, die zunächst Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz ermöglichen.
Grundsätzlich gilt jedoch: Nach einer bestimmten Einsatzdauer besteht ein Anspruch auf Equal Pay.
In vielen Fällen greift dieser spätestens nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Einsatzbetrieb.
Entscheidend ist dabei immer der Vergleich mit einer vergleichbaren Tätigkeit im Einsatzunternehmen. Dabei werden nicht nur die Aufgaben, sondern auch Qualifikation und Erfahrung berücksichtigt.
Equal Pay bedeutet mehr als nur Stundenlohn
Viele verbinden Equal Pay ausschließlich mit dem Grundlohn. Tatsächlich geht es um das gesamte Arbeitsentgelt.
Auch Zuschläge, Prämien oder bestimmte Zusatzleistungen können bei der Betrachtung eine Rolle spielen. Maßgeblich ist, welche Leistungen vergleichbare Mitarbeitende im Einsatzunternehmen erhalten.
Damit schafft Equal Pay mehr Transparenz und sorgt dafür, dass verschiedene Bestandteile der Vergütung berücksichtigt werden.
Warum ist Equal Pay wichtig?
Equal Pay schafft klare Regeln und unterstützt eine faire Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten, Personaldienstleistern und Unternehmen.
Für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung bedeutet das mehr Orientierung und Planbarkeit. Unternehmen profitieren von transparenten Prozessen und einer verlässlichen Zusammenarbeit.
Equal Pay in der Praxis – ein Beispiel
Wie Equal Pay in der Praxis aussieht, lässt sich an einem einfachen Beispiel erklären:
Ein/e Beschäftigte/r in der Arbeitnehmerüberlassung arbeitet über einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen und übernimmt dort dieselben oder vergleichbare Aufgaben wie ein/e festangestellte/r Mitarbeiter/in im gleichen Bereich.
Für den Vergleich zählt dabei nicht nur der Grundlohn. Auch weitere Bestandteile wie Zuschläge, Prämien oder bestimmte Zusatzleistungen können berücksichtigt werden.
Genau deshalb ist eine transparente Betrachtung aller relevanten Vergütungsbestandteile wichtig.
Denn Equal Pay bedeutet nicht nur „gleicher Stundenlohn“, sondern eine faire Bewertung der gesamten Vergütung im Vergleich zur entsprechenden Tätigkeit im Einsatzunternehmen.
Unser Anspruch bei euregio
Uns ist es wichtig, Themen rund um die Arbeitnehmerüberlassung verständlich und transparent zu erklären.
Gerade bei Themen wie Equal Pay sind klare Informationen und eine offene Kommunikation besonders wichtig. Deshalb informieren wir regelmäßig über Themen, die Beschäftigte und Unternehmen im Arbeitsalltag betreffen.
Denn gute Personaldienstleistung bedeutet für uns nicht nur, Menschen und Unternehmen zusammenzubringen, sondern auch Orientierung zu geben.
Quellen:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), § 8 – Grundsatz der Gleichstellung
- Lexware: Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung
- Haufe Personal Office: Arbeitnehmerüberlassung & Gleichstellungsgrundsatz

