Kräftige Lohnerhöhung ab dem 01.10.2022 für unsere überlassenen Mitarbeiter von zunächst 14 % bis zu zukünftig 24 %

Erfreuliche Nachrichten für unsere im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Arbeitnehmer.

Ab Oktober dieses Jahres steigen die Tarifentgelte infolge eines neuen Tarifabschlusses für Leihbeschäftigte
der unteren Lohngruppen 1-2b zunächst um bis zu 14 Prozent. Die neu festgelegten Tarifentgelte liegen somit selbst in den untersten Entgeltgruppen erheblich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Der Verhandlungsmarathon der Tarifvertragsparteien, mithin der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ, hat sich für die Leiharbeitnehmer gelohnt. Die Arbeitgebervertreter hingegen sprechen von einer „gigantischen Erhöhung des Eingangslohns bis an die Schmerzgrenze“.

Anlass der Tarifverhandlungen war der ab Oktober allgemeingültige neue gesetzliche Mindestlohn von
12,00 Euro brutto, der über den unteren Entgeltgruppen des BAP-DGB Tarifvertrages lag. Es arbeiten rund
70 Prozent – also die Mehrheit – der Leihbeschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 2b.

Verabschiedet wurden für die unteren Lohngruppen auch schon weitere Lohnerhöhungen in zwei zusätzlichen Stufen bis Januar 2024 – hier liegt sogar eine Steigerung von bis zu 24 Prozent vor.

Bereits im Herbst starten die Tarifverhandlungen der Entgeltgruppen 3 bis 9.

Brutto-Stundenlohnübersicht lt. Tarifabschluss BAP-DGB vom 21.06.2022 für Leiharbeitnehmer:

Entgeltgruppe

ab 01.10.2022 ab 01.04.2023 ab 01.01.2024

1

von  € 10,88 auf -> € 12,43  -> € 13,00  -> € 13,50

2a

von  € 11,60 auf -> € 12,63  -> € 13,20  -> € 13,80

2b

von  € 12,20 auf -> € 12,93  -> € 13,50  -> € 14,15

 

Quellen: