euregio wünscht frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit vielen kleinen Freuden, erholsamen Feiertagen sowie einen gesunden und erfolgreichen Start in das neue Jahr 2022.

Unser gesamtes Team bedankt sich für Ich entgegengebrachtes Vertrauen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf ein weiteres erfolgreiches Jahr mit Ihnen.

Wir sind weiterhin für Sie erreichbar, an folgenden Tagen gelten jedoch verkürzte Öffnungszeiten:

24.12.21 8:00Uhr -12:00Uhr
31.12.21 8:00-12:00Uhr

Jederzeit erreichen Sie uns mit Ihren Anliegen auch per Mail unter Hilfe@epdl.de


Covid-19 Update

Am 18.11.2021 wurde das Infektionsschutzgesetz erneut überarbeitet, die Änderungen wurden daraufhin am folgenden Tag dem 19.11.21 durch den Bundesrat bewilligt und treten zum 24.11.21 in Kraft.

Welche Änderungen diese Neuerung für Arbeitnehmer* & Arbeitgeber* mit sich bringen wollen wir euch hier kurz erläutern:

Ab dem 24.11.21 gilt die 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet) auch am Arbeitsplatz.
Diese verpflichtet alle Arbeitnehmer, die genesen oder geimpft sind einen gültigen Nachweis bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Für Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, gilt die Pflicht der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses. Schelltests sind für 24h und PCR Tests für 48h gültig. Anerkannt sind alle vom Gesundheitsamt zugelassenen PCR Tests sowie von medizinisch geschultem Personal durchgeführte Schnelltests (Bürgertests).
Jeder Bürger hat Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche.

Weigern sich Arbeitnehmer den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Testes vorzubringen dürfen sie die Arbeit nicht antreten und verlieren darüber hinaus den Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Während der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Nachweis der 3G-Regelung zu erbringen, liegt die Dokumentationspflicht hier bei dem Arbeitgeber.

Mitarbeiter, die nicht genesen oder geimpft sind, dürfen ausschließlich für die Testung das Betriebsgelände betreten und erst nach Erhalt des negativen Ergebnisses die Arbeit antreten.

Die 3G-Regelung gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, dazu gehören Busse, Züge, Straßen- und U-Bahnen.

Zudem beinhaltet die Änderung eine allgemeine Home Office Pflicht. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

 

 

 

 

* Die in diesem Text verwendeten Bezeichnungen wie „Arbeitnehmer“ oder „Mitarbeiter“ gelten geschlechtsunabhängig. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit des Textes.


Tipps fürs Bewerbungsgespräch

Jeder kennt wahrscheinlich das Gefühl vor dem Bewerbungsgespräch: Aufregung, Nervosität und ein bisschen Anspannung. Damit die Nervosität nicht die Überhand gewinnt ist eine gute Vorbereitung das beste Mittel.

Tipp 1: Recherche

Natürlich solltest du dich gut über das Unternehmen, für das du arbeiten willst, informieren.
Aber was kommt hier besonders gut an? Natürlich ist es super, wenn du das Gründungsjahr und die Standorte des Unternehmens kennst; - Aber auswendig lernen kann ja jeder! Suche z.B. auf der Website nach interessanten News und Pressemitteilungen oder suche in der Regionalzeitung nach Beiträgen & Artikeln zu dem Unternehmen. Wenn du dann auch noch die Brücke zwischen dem gefundenen Thema und deiner gewünschten Position im Unternehmen bauen kannst, beeindruckst du mit Sicherheit!

Tipp 2: Timing  

Auch wenn es jedem klar sein sollte, kann man es nicht oft genug sagen! Pünktlichkeit ist das A und O. Erscheine unter keinen Umständen zu spät, denn kein Grund der Welt wird dir hier als eine gute Entschuldigung angerechnet werden. Schaue dir am besten mit einem online Routenplaner schon am Vortag die Strecke an und bringe in Erfahrung, wo du parken kannst. Ein kurzer Anruf bei der Assistenz der Geschäftsleitung kann helfen genaueres zur Anreise zu Erfahren und zeigt, dass du organisiert und engagiert bist. Dies aber nur, wenn Du ortsfremd bist.
Plane genug Zeit ein, dass du auch bei Stau oder ähnlichem noch pünktlich bist. Wenn alles glatt läuft und du dadurch schon eine halbe Stunde zu früh vor Ort bist, gehe lieber noch eine kleine Runde an die frische Luft, denn auch zu früh kommen kann als unhöflich empfunden werden.

Profitipp: Wenn du viel zu früh dran bist, parke außerhalb der Sichtweite des Unternehmens, zum Beispiel auf einem Supermarktparkplatz in der Nähe.

Tipp 3: Thema Jobwechsel

Wenn du auf der Suche nach einem neuen Job bist, ist die logische Konsequenz, dass dein vorheriges Arbeitsverhältnis beendet wurde, du es beendet hast oder es beenden möchtest oder Du neu im Berufsleben bist.
Bei einem Jobwechsel sind dabei oftmals negative Gefühle im Spiel. Sei darauf vorbereitet gefragt zu werden, warum du den alten Arbeitsplatz aufgegeben hast/aufgeben willst. Sei ehrlich aber übertreibe es nicht mit der Kritik am alten Arbeitgeber. Illoyalität möchte auch der neue Arbeitgeber nicht und es wirkt schnell so, als ob du die Verantwortung für alles Negative lieber abschiebst anstatt selbst Verantwortung zu übernehmen. Besser ist es, wenn du hier über deine persönlichen Ziele sprichst und den natürlichen Grenzen, die es in dem vorherigen Unternehmen gab.

Tipp 4: Fragen

Jeder Arbeitgeber wird dir in deinem Bewerbungsgespräch auch die Chance für eigene Fragen geben.
Diese Chance solltest du auf jeden Fall nutzen. Dabei kann es sich um fachliche Fragen handeln, Fragen zu den Unternehmensstrukturen oder zu bestimmten Aufgaben die zu der Stelle gehören.
Mit spezifischen Fragen beweist du dein Interesse an dem Job und auch, dass du dich gut vorbereitet hast. Pass hier nur auf, dass du keine Fragen stellst, die in der Stellenanzeige schon erläutert wurden.

Profi Tipps von unseren Mitarbeitern:

„Bei einer langen Anreise, ziehe das Hemd erst kurz vor Ankunft an und nicht schon während der ganzen Fahrt.“ ~Michael

„Nimm dir ein kleines Notizbuch und einen Stift mit, um dir etwas notieren zu können.“ ~ Jana

„Wenn du noch Platz nehmen und warten sollst, frage höflich nach der Toilette und geh sicherheitshalber nochmal bevor du lange wartest und dann während des Gesprächs zur Toilette musst.“ ~Alex


Covid-19 Update

An dieser Stelle möchten wir euch über die aktuellen Geschehnisse in der Politik zum Thema COVID-19 und deinem Beschäftigungsverhältnis auf dem Laufenden halten und mögliche Fragen klären.

Was hat sich für Arbeitnehmer* und Arbeitgeber geändert?

Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz arbeitenden Angestellten Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte beziehungsweise von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind jedoch vorgesehen.

Die wohl größte Änderung betrifft die Regelung zur Verdienstausfallentschädigung in Quarantänefällen. Im letzten Jahr war es so, dass der Arbeitnehmer Unterstützung des Staates in Anspruch nehmen konnte, um auch im Quarantänefall weiter sein Gehalt zu beziehen. Hierbei war es üblich, dass der Arbeitgeber in Vorleistung gehen musste und sich im Nachhinein die Kosten vom Staat erstatten lassen konnte. Diese Unterstützung fällt nun weg.

Wer Ausscheider, Ansteckungs- und krankheitsverdächtig ist OHNE arbeitsunfähig zu sein, der bekommt zukünftig keine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1  IFsG. Weder vom Staat, noch vom Arbeitgeber. Diese Regelung gilt jedoch nur für ungeimpfte Personen.

Bei weiteren Änderungen halten wir euch hier im Newsroom auf dem Laufenden.
Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch gerne jederzeit an Hilfe@epdl.de wenden oder eure Fragen in einer unserer Niederlassung stellen.

 

*. Die in diesem Vertrag verwendeten Bezeichnungen „Arbeitnehmer“ oder „Mitarbeiter“ gelten geschlechtsunabhängig. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit des Textes.


Bilder für unsere Niederlassung in Rheine

Vor einigen Wochen ist unsere Niederlassung in Rheine umgezogen, um sich zu vergrößern
(alle Infos dazu findet ihr übrigens in unserem Newsroom).
Damit auch die Einrichtung der neuen Niederlassung gerecht wird, haben wir neue Bilder für die Räume anfertigen lassen. Mit unserem langjährigen Partner, Josef Middelkamp, hier aus der Region Bocholt,
haben wir die schönen Stücke geplant. Diese wurden dann in Handarbeit angefertigt und direkt fachgemäß montiert.
Jetzt haben nicht nur unsere Mitarbeiter vor Ort eine schöne Aussicht, sondern auch ihr, wenn ihr unsere Niederlassung in Rheine das nächste Mal besucht.


Nachhaltige Kugelschreiber im Sinne der Umwelt

„Zero Waste“ und Plastikmüll sind in den letzten Jahren ein großes Thema, welches auch an uns nicht vorbei gegangen ist.
Die Auswirkungen von überflüssigem Kunststoffmüll auf unseren Planeten werden immer deutlicher.
Aus diesem Grund haben wir bei unseren Kugelschreibern auf eine umweltfreundliche Alternative umgestellt – und zwar auf Bambus. Bambus ist im Vergleich zu Kunststoff einfacher zu entsorgen, kann natürlich abgebaut werden und ist ein nachwachsender Rohstoff.
Auch wenn dies nur ein kleiner Beitrag ist, es ist ein Anfang. Was werden wir wohl als nächstes, für eine umweltfreundlichere und saubere Zukunft, ändern?


Das erste Deutschland-Spiel der EM

Was gibt es Schöneres, als gemeinsam mit Kollegen, Freunden und Bekannten Fußball zu schauen
und mitzufiebern?
Durch die vielen Beschränkungen aufgrund von Corona ging im letzten Jahr einiges an Gemeinschaftsgefühl verloren. Die Gastronomie war geschlossen, gemeinsame Treffen untersagt und somit auch Firmenfeste nicht möglich.
Um jetzt ein bisschen von diesem Gemeinschaftsgefühl zurückzubringen tippen wir gemeinsam in der kicktipp App auf die aktuellen EM-Spiele. Jeder Fußballfan kann dieser kicktipp Challenge mitmachen. Getippt wird auf jedes EM-Spiel und ein Gewinn von über 500€ winkt dem glücklichen Gewinner!
Das macht jedes EM-Spiel gleich doppelt so spannend, oder?


Umzug unserer Niederlassung in Rheine

Heute ist es soweit, unsere Niederlassung in Rheine zieht um – Und es war höchste Zeit, denn unsere alte Niederlassung platzte dort sprichwörtlich aus allen Nähten. Somit stand fest: Es müssen größere Büroräumlichkeiten her! Nach kurzer Suche haben wir das perfekte Objekt gefunden: Eine leerstehende Apotheke in der direkten Nachbarschaft, schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite, soll unser neues Zuhause in Rheine werden. Wir bleiben also ganz in der Nähe und der Umzug ist nicht weit von der Lindenstraße 60 in die Lindenstraße 77. Ihr findet uns jetzt im EINSteinhausDREI.
Gut auf den heutigen Tag vorbereitet müssen nur die bereits in Kisten verpackten Büroutensilien rüber getragen werden und unser Leiter der EDV kümmert sich darum, dass im Handumdrehen alles wieder läuft.
Wir freuen uns schon Sie bald wieder regelmäßig vor Ort in unserer neuen Niederlassung in Rheine begrüßen zu dürfen.

Ihr euregio-Team Rheine