Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine

Mehr als zwei Millionen Menschen sind seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Frauen und Kinder, da überwiegend männliche ukrainische Staatsbürger Widerstand in der Ukraine leisten. Nach Angaben des Innenministeriums kommen zurzeit pro Tag ca. 12.000 Flüchtlinge nach Deutschland.

Viele -vor allem die Arbeitgeber- fragen sich nun, unter welchen Voraussetzungen die Flüchtlinge hier arbeiten können. Der erste Schritt: Einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis bei der jeweils örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht es Flüchtenden aus der Ukraine ohne gesonderte Arbeitserlaubnis und weniger Bürokratie in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen.

Auch wir können -als Arbeitgeber- bei der örtlichen Ausländerbehörde am Wohnort unterstützend einen Termin für eine schnellere Erteilung der Arbeitserlaubnis für mögliche zukünftige ukrainische Mitarbeiter vereinbaren. Eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig. Die Einreise ist für die aus der Ukraine Geflüchteten in der aktuellen Situation visumfrei, zudem sind diese von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels vorübergehend bis maximal 90 Tage (spätestens jedoch bis zum 24. Mai 2022) befreit. Ein Asylantrag zur Sicherung eines Aufenthaltsrechts oder zur Inanspruchnahme sozialer Leistungen ist somit nicht erforderlich.

Geflüchteten Ukrainer*innen möchten wir gerne eine Perspektive geben und unterstützen diese bei der Arbeitssuche. Schreiben Sie uns gerne unter Hilfe@epdl.de und wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

 

Quellen:
- RND RedaktionsNetzwerk Deutschland GmbH
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.