Schnelltest / Selbsttest nun zweimal pro Woche

Mit der News vom 21.04.2021 haben wir Ihnen als Ihr Arbeitgeber ab dem 20.04.2021 ein unentgeltliches Testangebot zur wöchentlichen Untersuchung auf COVID-19 per Schnelltest / Selbsttest unterbreitet. Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir unser anliegendes Testangebot auf

zweimal die Woche

ausweiten. Demzufolge bieten wir Ihnen hiermit als Ihr Arbeitgeber an, sich zweimal pro Woche unentgeltlich per Schnelltest / Selbsttest auf Corona testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttestergebnis positiv ausfallen, so bitten wir Sie darum, uns hierüber telefonisch in Kenntnis zu setzen. Erscheinen Sie in einem solchen Fall bitte nicht in der Sie betreuenden Niederlassung. Sondern Sie sich in einem solchen Fall bitte unverzüglich von anderen Menschen ab, um die Ausbreitung der Infektion zu vermeiden.

Bitte suchen Sie die Niederlassung nicht ohne vorherige Terminvereinbarung auf!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Unentgeltliches Testangebot zur wöchentlichen Untersuchung auf Corona (Covid-19) per Schnelltest / Selbsttest

Aufgrund der aktuellen Corona-Arbeitsschutz VO sind wir als Ihr Arbeitgeber bis vorerst zum 30.06.2021 dazu verpflichtet, Ihnen ein unentgeltliches Testangebot zur wöchentlichen Untersuchung auf Corona (Covid-19) zu unterbreiten. Möchten Sie sich unentgeltlich auf eine Corona-Infektion hin testen lassen, bieten sich alternativ auch unentgeltliche kommunale Teststationen an.
Ungeachtet dessen, können Sie sich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wöchentlich einen unentgeltlichen Schnelltest / Selbsttest bei uns in Ihrer Niederlassung abholen. Mit unserem Angebot geht keine Verpflichtung zur Untersuchung für Sie einher. Sie können den Test nach Abholung selbst zu Hause durchführen.

Für Mitarbeiter die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben, bieten wir die unentgeltliche Testung sogar zweimal pro Woche an. Denjenigen Mitarbeitern, die von uns als Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, unterbreiten wir das unentgeltliche Testangebot ebenfalls zwei Mal pro Woche.

Sollten Sie Rückfragen hierzu haben, so zögern Sie bitte nicht uns telefonisch zu kontaktieren. Suchen Sie Ihre Niederlassung bitte nicht ohne vorherige Terminvereinbarung auf.


Tariflohnerhöhung ab 01.04.2021

Gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer. Ab dem 01.04.2021 werden die Arbeitsentgelte angehoben. So erhöht sich das z.B. Entgelt in der Entgeltgruppe 1 von 10,15 Euro auf 10,45 Euro. Darüber hinaus gilt ab sofort eine vollumfängliche Angleichung der Tarifgebiete West und Ost.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne in Ihrer euregio Niederlassung vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.