Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer veröffentlicht (Stand: September 2020). Es wurde im Hinblick auf die in Kraft getretene „Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ aktualisiert und führt unter Punkt C. die neuen Mindestlöhne für die Zeitarbeit auf. Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Sie können das überarbeitete Merkblatt direkt HIER herunterladen.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.